Die Finanzverwaltung ermöglicht nun vollumfänglich die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden und Dokumenten, sprich die Papierbescheide werden rechtsverbindlich ersetzt. Unsere Kanzlei wird daher auch spätestens Mitte des Jahres auf den elektronischen Abruf der Steuerbescheide umsteigen. Sie werden daher zukünftig ihre Steuerbescheide nach erfolgter Prüfung unsererseits per E-Mail als PDF-Bescheid erhalten und nicht mehr in gewohnter Papierform.