Das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 führt ab dem 01. Januar 2025 für inländische Umsätze zwischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) die Verpflichtung zur Erteilung einer elektronischen Rechnung ein.
Die elektronische Rechnung (eRechnung) ist hierbei nach der gesetzlichen Regelung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (XML-Datei) alle notwendigen Rechnungsangaben enthält, elektronisch ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Stufenweise Einführung der eRechnung
Die eRechnung soll stufenweise ab 2025 bis 2028 eingeführt werden.
übermittelt werden.
Beachten Sie: Diese Übergangsregelungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich jedes Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 mit eRechnungen für Eingangsleistungen konfrontiert sehen kann, ohne dass es seiner Zustimmung bedarf. Die Übergangsregelungen begründen nämlich lediglich Ausnahmen für die Ausstellung von Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers. Der Leistende selber kann jedoch bereits schon ab dem Jahr 2025 auf das neue eRechnungs-Format umstellen.
Praktische Umsetzungsphase
Daraus ergibt sich folgender Zeitablauf für inländische steuerpflichtige B2B-Umsätze:
Hinweis: Zu Einzelheiten verweisen wir auf unseren speziellen Informationsbrief zur Einführung der eRechnung und unterstützen Sie gerne bei der Umstellung in Ihrem Unternehmen.