Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Das heißt: Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.
Zum 1. Januar 2026 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn per Gesetz auf 13,90 € pro Stunde angehoben (bisher: 12,82 €).
In der Folge steigt die Entgeltgrenze für Minijobs auf 603,00 € (bisher: 556,00 €).
Die Midijob-Grenze bleibt unverändert bei 2.000,00 €.