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Erhöhung Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich 
für das Jahr 2024 auf 11.604 EUR für Ledige und auf 23.208 EUR für zusammenveranlagte Steuerzahler
für das Jahr 2025 auf 12.084 EUR für Ledige und auf 24.168 EUR für zusammenveranlagte Steuerzahler
für das Jahr 2026 auf 12.336 EUR für Ledige und auf 24.672 EUR für zusammenveranlagte Steu-erzahler

Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags
um 60 € auf 6.672 € in 2025 und
um 156 € auf 6.828 € in 2026

Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für 2025 und 2026

 

Anhebung des Kindergeldes
ab Januar 2025 um 5 EUR auf 255 EUR monatlich und
ab Januar 2026 um weitere 4 EUR auf dann 259 EUR monatlich