Der Grundfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2024 auf 11.604 EUR für Ledige und auf 23.208 EUR für zusammenveranlagte Steuerzahler für das Jahr 2025 auf 12.084 EUR für Ledige und auf 24.168 EUR für zusammenveranlagte Steuerzahler für das Jahr 2026 auf 12.336 EUR für Ledige und auf 24.672 EUR für zusammenveranlagte Steu-erzahler
Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags um 60 € auf 6.672 € in 2025 und um 156 € auf 6.828 € in 2026
Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für 2025 und 2026
Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 um 5 EUR auf 255 EUR monatlich und ab Januar 2026 um weitere 4 EUR auf dann 259 EUR monatlich