Schon seit dem 01.01.2020 sind zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) bei der Verwendung elektronischer Registrierkassen grundsätzlich Pflicht (vgl. Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen). Zum 01.01.2023 sind auch die letzten Übergangsfristen abgelaufen.
Seit die Regelung in Kraft ist, gilt außerdem, dass Steuerpflichtige, die eine TSE-Kasse nutzen, dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme das Folgende mitzuteilen haben:
Die Mitteilung muss eigentlich zwingend elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erfolgen.
Allerdings waren die Finanzbehörden bislang technisch nicht in der Lage, entsprechende amtliche Datensätze zur Verfügung zu stellen. Die Mitteilungspflicht wurde daher bis auf Weiteres ausgesetzt (vgl. BMF-Schreiben vom 06.11.2019).
Mit Schreiben vom 28.06.2024 teilte das BMF nun mit, dass die elektronische Übermittlungsmöglichkeit ab dem 01.01.2025 über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle (endlich) zur Verfügung gestellt wird. Außerdem weist sie u.a. auf Folgendes hin: