Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Gebrauch gemacht haben, können ab 01. Juli 2026 diese Befreiung auf Antrag einmalig für die Zukunft aufheben lassen, um wieder rentenversicherungspflichtig zu werden. Bitte sprechen Sie ihre betroffenen Mitarbeiter an, ob ein Änderungswunsch besteht.