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Neue Grenzen für Einnahmen-Überschussrechnung

Kleine Unternehmen dürfen ihre Gewinnermittlung vereinfacht nach den Grundsätzen des Zu- und Abflusses ermitteln und brauchen den Gewinn nicht zwingend nach Bilanzierungsgrundsätzen ermitteln.

 

Bislang konnte diese vereinfachte Gewinnermittlung nur angewandt werden, wenn nicht mehr als 600.000 EUR an Umsätzen und der Gewinn im Jahr nicht mehr als 60.000 EUR betrug. Diese Grenzen wurden nun auf

  1. Umsatzgrenze i.H.v. 800.000 EUR und
  2. Gewinngrenze i.H.v. 80.000 EUR angehoben.