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Private Veräußerungsgeschäfte

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften waren bis zum Jahr 2023 nicht zu versteuern, wenn sie nicht mehr als 600 EUR im Jahr betrugen. Ab dem 01. Januar 2024 ist nunmehr die Grenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften auf 1.000 EUR angehoben worden.

 

Beachten Sie: Bei den 1.000 EUR handelt es sich um eine Freigrenze. Liegen die Gewinne über diesem Betrag läuft die Steuerfreiheit ins Leere, d.h. es findet dann eine vollständige Versteuerung ab dem ersten EUR Gewinn statt.