Die bayerische Finanzverwaltung stellt den Briefversand von Zahlungshinweisen vor Fälligkeiten für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern ab sofort ein. Wenn Sie das Lastschriftverfahren der Finanzverwaltung noch nicht nutzen sollten, merken Sie sich bitte zukünftig selbständig die Fälligkeitstermine der zu leistenden Vorauszahlungen vor und sorgen für eine fristgerechte Überweisung.